Fort- und Weiterbildung finanzieren
Zur Finanzierung Ihrer Fort- und Weiterbildung stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick, zur detaillierten Information nutzen Sie bitte die verlinkten Internetauftritte. Alle hier genannten Angaben ohne Gewähr.
Förderungsmöglichkeiten im Überblick:
Für einen noch umfassenderen, aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union empfiehlt sich die Förderdatenbank. Informationen unter:
KITA!PLUS - Bildung von Anfang an
Landesprogramm zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Rheinland-Pfalz
Den Schwerpunkt der Förderung setzt das Landesförderprogramm auf längerfristig angelegte Konzepte sowie Prozessbegleitung und richtet den Blick somit auf eine größere Nachhaltigkeit.
Ein– und zweitätige Fortbildungen werden grundsätzlich nicht gefördert. Für unsere modularen Weiterbildungen stellen wir beim Land Förderanträge und bieten Sie zu einem entsprechend verringerten Preis für Sie an. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Förderanträge für Teamsupervision, Praxisbegleitung oder Teamcoaching zu stellen.
Die detaillierten Förderkriterien finden Sie unter:
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/kinder-jugend-und-familie/landesjugendamt/kindertagesstaetten/fortbildungsprogramm-fuer-erzieherinnen-und-erzieher/
Haben Sie Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.
QualiScheck
Geltungsbereich: Rheinland-Pfalz
Für abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gibt es die Möglichkeit mit dem QualiScheck eine Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung zu beantragen. Erstattungsfähig sind seit März 2017 60 % der Kosten der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme, maximal 600 Euro. Pro Jahr und Person kann ein QualiScheck angefragt werden. Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck nur für Weiterbildungen beantragt werden kann, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.qualischeck.rlp.de/
QualiScheck-Servicenummer: 0800 5 888 432
Bildungsprämie
Geltungsbereich: deutschlandweit
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht.
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Ob die Bildungsprämie für Sie in Frage kommt, können Sie bei einem Vorab-Check unter folgendem Link: http://www.bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie-21.php überprüfen.
Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zur Antragsstellung!
Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub
Geltungsbereich: u.a. Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein Westfalen, und Rheinland-Pfalz
In 14 der 16 Bundesländer gibt es das Recht auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung, bekannt als Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung. Anspruch auf Freistellung haben dabei Erwerbstätige im Umfang von bis zu 5 Arbeitstagen pro Jahr. Die Freistellung bezieht sich meist auf politische und berufliche Weiterbildung, in einigen Ländern auch auf die allgemeine und die kulturelle Weiterbildung. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich von Land zu Land.
Sowohl zur Bildungsfreistellung als auch zu anderen Fördermöglichkeiten für Weiterbildung bietet die Homepage der Kultusministerkonferenz eine übersichtliche Auflistung und Verlinkung:
www.kmk.org/themen/allgemeine-weiterbildung.html