Fort- und Weiterbildung finanzieren
Zur Finanzierung Ihrer Fort- und Weiterbildung stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick, zur detaillierten Information nutzen Sie bitte die verlinkten Internetauftritte. Alle hier genannten Angaben ohne Gewähr.
Förderungsmöglichkeiten im Überblick:
Für einen noch umfassenderen, aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union empfiehlt sich die Förderdatenbank. Informationen unter:
KITA!PLUS - Bildung von Anfang an
Geltungsbereich: Rheinland-Pfalz
Im Rahmen des KiTa-Zukunftsgesetzes in RLP gelten folgende Regelungen der Förderung für Fort- und Weiterbildungen: Die Mittel stehen den Trägern über die Zuweisung zu den Personalkosten direkt zur Verfügung. Es werden vor allem Maßnahmen unterstützt, die sich am Landesfortbildungscurriculum orientieren. Für aktuelle Informationen informieren Sie sich bitte auf der Website des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung RLP: Fortbildungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher . Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (rlp.de) oder direkt bei Ihrem Träger.
Haben Sie Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.
QualiScheck
Geltungsbereich: Rheinland-Pfalz
Für abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gibt es die Möglichkeit, mit dem QualiScheck eine Förderung für berufliche Weiterbildung zu beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung ist es, dass die Beantragung für den Qualischeck vor Anmeldung und Beginn der Weiterbildungsmaßnahme stattfindet. Aktuelle Informationen zum Stand des Förderprogramms und weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Förderprogramm QualiScheck . ESF (rlp.de)
per Telefon unter der Nummer 06131 967149 oder per Mail an info@berufliche-weiterbildung.rlp.de
Bildungsprämie
Geltungsbereich: deutschlandweit
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht.
Ob die Bildungsprämie für Sie in Frage kommt, können Sie bei einem Vorab-Check unter folgendem Link: http://www.bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie-21.php überprüfen.
Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zur Antragsstellung!
Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub
Geltungsbereich: u.a. Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz
In 14 der 16 Bundesländer gibt es das Recht auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung, bekannt als Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung. Anspruch auf Freistellung haben dabei Erwerbstätige im Umfang von bis zu 5 Arbeitstagen pro Jahr. Die Freistellung bezieht sich meist auf politische und berufliche Weiterbildung, in einigen Ländern auch auf die allgemeine und die kulturelle Weiterbildung. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich von Land zu Land. Sowohl zur Bildungsfreistellung als auch zu anderen Fördermöglichkeiten für Weiterbildung bietet die Homepage der Kultusministerkonferenz eine übersichtliche Auflistung und Verlinkung: www.kmk.org/themen/allgemeine-weiterbildung.html